Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der flowmotion GmbH

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (flowmotion GmbH, Am Hoffeld 2, 83703 Gmund am Tegernsee) zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die flowmotion GmbH zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebenen Vorraussetzungen (Alter, etc.) erfüllt. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art, Mitführen von Tieren oder Kinderwägen ist nicht gestattet, außer es ist in der Ausschreibung ausdrücklich erlaubt. Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte werden von dem Veranstalter jederzeit bis zum Ende der Veranstaltung eingezogen. Sollte dies nicht befolgt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Zu diesen Personen zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Eine Anmeldung erfolgt per Online-Anmeldung über die entsprechende Website der Veranstaltung. Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, kann der Veranstalter auch am Veranstaltungstag eine Anmeldung anbieten. Anmeldungen per Post, Telefax oder sonstige Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den einzelnen Teilnehmer oder den anmeldenden Team-Koordinator/ Gruppenleiter auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer eines Teams, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Team-Koordinator/ Gruppenleiter die Teilnahmebedingungen für sich und für das gesamte Team/ die gesamte Gruppe.
(2) Die jeweilige Teilnahmegebühr kann per SEPA-Lastschrift, mit Kreditkarte oder per PayPal geleistet werden. Etwaige Nachmeldungen am Veranstaltungstag sind nur gegen Barzahlung möglich. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang der Teilnahmegebühr werden grundsätzlich nicht angenommen.
(3) Es steht dem Veranstalter frei, die Teilnehmerzahl jederzeit zu begrenzen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(4) Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt entweder im Vorfeld der Veranstaltung per Post oder durch persönliche Abholung am Ort der Veranstaltung. Zur Abholung der Startunterlagen ist die Vorlage eines gültigen Lichtbild-Ausweis erforderlich. Alternativ kann auch die Abholung der Startunterlagen durch Dritte erfolgen, wenn eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift und Kopie eines gültigen Lichtbild-Ausweis vorgelegt werden kann.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung der Teilnahmegebühr.
(5) Ist einem Teilnehmer die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, so besteht die Möglichkeit, gegen Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Bescheinigung einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Eine Stornierung für den Teilnehmer/ das gesamte Team/ die gesamte Gruppe ist nicht möglich.
(6) Im Falle eines vollständigen, vom Veranstalter zu verantwortendem, Ausfall der Veranstaltung wird der Teilnehmer/ Team-Koordinator/ Gruppenleiter hierüber informiert und eine Rückerstattung der bereits entrichteten Teilnahmegebühr durch den Veranstalter vorgenommen.
(7) Muss die bereits begonnene Veranstaltung abgebrochen werden, so besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.

§ 4 Haftungsausschluss
(1) Sollte der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach-und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und insbesondere die auf den Internetseiten des Veranstalters sowie in der Veranstaltungsausschreibung enthaltenen Gesundheitshinweise zu beachten. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Darüber hinaus erfolgt die Speicherung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer, auch historischen, Ergebnisdatenbank. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers, der Teams, der Gruppen und der Partner können vom Veranstalter und von den Partnern der Veranstaltung ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden, soweit die sonstigen gesetzliche Vorschriften (insbesondere des Kunsturhebergesetzes) eingehalten werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auch auf den Internetseiten des Dritten und des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Kunde in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Teamname, Startnummer, Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft und Ergebnisheft, Internetseite, soziale Medien und Newsletter des Veranstalters) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Kunde in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Kunde in die Speicherung und Verwendung der Daten ein.
(6) Die Teilnehmer erhalten einen Newsletter per E-Mail mit allen veranstaltungsrelevanten Informationen vom Veranstalter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer/ Team-Koordinator/ Gruppenleiter in eine Speicherung und Verwertung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein.
(7) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden, an einen kommerziellen Dritten (derzeit die race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal sowie das Rennbüro der mountainbike-challenge.de) zum Zweck des Abgleichs der Registrierung und der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

§ 6 Zeitnahme
(1) Die Zeitnahme wird derzeit von der race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal, durchgeführt.
(2) Der zur Teilnahme an der Veranstaltung ausgegebene Zeitnahme-Chip, wurde vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(3) Die verwendete Startnummer sowie der integrierte Zeitnahme-Chip sind gemäß den vom Veranstalter formulierten Anforderungen zu tragen. Die Startnummer darf nicht verändert, geknickt oder gefaltet werden. Wird die Startnummer vergessen, verloren oder nicht getragen, besteht kein Recht auf Teilnahme.

§ 7 Widerrufsrecht
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 8 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung
Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Eine Disqualifikation kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangs- und Zielzeiten erfolgen. Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts sowie § 2, 3 und 6 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – München.
(4) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.